und wollte auch das Büro verlassen, wobei A.________ von hinten kam und sie von hinten mit seinen Armen umfasste, sie mit einem Arm auf der Höhe der Taille festhielt und ihr mit der anderen Hand von oben in ihre Hosen und Unterhosen hineingriff. Er berührte dabei mit seiner Hand ihren Genitalbereich. C.________ ging in die Hocke und konnte sich so aus der Umklammerung lösen. Sie trat mit ihrem Fuss nach hinten und traf das Knie von A.________. Sie verliess in der Folge die Büroräumlichkeiten. Sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), mehrfach begangen a) begangen ca. im April 2016 in E.________, K.________ (Strasse), zN von C.________