Gemäss Art. 46 Abs. 1 nStGB ist nun mit der neuen Geldstrafe eine Gesamtstrafe zu bilden. Die widerrufenen 10 Tagessätze werden mit 8 Tagessätzen zu den 172 Tagessätzen asperiert. Dies führt im Ergebnis zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 50.00.