_ wurde mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30.8.2013 u.a. wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 3 Jahren, verurteilt. Während der Probezeit machte sich der Beschuldigte erneut strafbar, auch im Gebiet Strassenverkehr. Somit kann ihm keine günstige Prognose mehr gestellt werden. Der bedingte Vollzug aus dem Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30.8.2013 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00 ist zu widerrufen.