zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von 5 Jahren; 2. zu den entsprechenden Verfahrenskosten bis und mit der ersten Instanz. V. Die Zivilklage von Frau C.________ sei abzuweisen. VI. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das Honorar des amtlichen Verteidigers vor oberer Instanz sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen.