4 II. Das Widerrufsverfahren hinsichtlich des Urteils der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. August 2013 sei einzustellen. III. Herr A.________, vgt. sei freizusprechen: 1. von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich begangen ca. Ende April/anfangs Mai 2016 in Bern zum Nachteil von C.________;