Mit Eingabe vom 6. April 2020 teilte die Verteidigung mit, dass der Beschuldigte zu den «besonders gefährdeten Personen» im Sinne der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gehöre und ersuchte um Verschiebung der oberinstanzlichen Verhandlung vom 23. April 2020 (pag. 628). Die Berufungsverhandlung wurde mit Verfügung vom 8. April 2020 abgesetzt (pag. 630 f.). Mit Vorladung vom 5. Juni 2020 wurde die Berufungsverhandlung auf den 4./5. Februar 2021 angesetzt (pag. 642 ff.) und mit Verfügung vom 4. Januar 2021 auf den 5. Februar 2021 verschoben (pag. 651 und pag. 652 f.).