3 ordnet und als amtlicher Verteidiger Rechtsanwalt B.________ ernannt (pag. 573 f.). Die Berufungsverhandlung wurde mit Vorladung vom 9. Oktober 2019 auf den 23. April 2020 angesetzt (pag. 595 ff.). Mit Eingabe vom 6. April 2020 teilte die Verteidigung mit, dass der Beschuldigte zu den «besonders gefährdeten Personen» im Sinne der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gehöre und ersuchte um Verschiebung der oberinstanzlichen Verhandlung vom 23. April 2020 (pag.