Mit Verfügung vom 13. März 2019 wurde die Berufungsverhandlung auf den 12. August 2019 angesetzt (pag. 522 ff.). Mit Schreiben vom 22. Juli 2019 teilte Rechtsanwalt F.________ mit, dass er die Interessen des Beschuldigten ab sofort nicht mehr vertrete und sein Mandat erloschen sei (pag. 545). Hierauf beantragte der Beschuldigte mit Schreiben vom 8. August 2019 die Verschiebung des geplanten Verhandlungstermins, um eine neue Verteidigung zu beauftragen (pag. 550). Das Gesuch wurde mit Beschluss vom 8. August 2019 gutgeheissen und die Verhandlung vom 12. August 2019 abgesetzt (pag. 556 ff.). Mit Verfügung vom 16. September 2019 wurde dem Beschuldigten eine amtliche Verteidigung beige-