Schliesslich wurde der dem Beschuldigten mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 4. September 2016 für eine Geldstrafe von 264 Tagessätzen zu je CHF 50.00 abzüglich 2 Tagessätze als Untersuchungshaft, ausmachend somit CHF 13‘100.00, gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen, die Probezeit um 1/2 Jahr verlängert und dem Beschuldigten hierfür die Verfahrenskosten von CHF 300.00 auferlegt. Die Zivilklage wurde dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen, wobei für den Zivilpunkt keine Kosten ausgeschieden wurden (pag. 414 ff.).