Ferner wurden ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in Höhe von CHF 8'622.00 zur Bezahlung auferlegt und das amtliche Honorar der unentgeltlichen Rechtsbeiständin von C.________ bestimmt. Schliesslich wurde der dem Beschuldigten mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 4. September 2016 für eine Geldstrafe von 264 Tagessätzen zu je CHF 50.00 abzüglich 2 Tagessätze als Untersuchungshaft, ausmachend somit CHF 13‘100.00, gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen, die Probezeit um 1/2 Jahr verlängert und dem Beschuldigten hierfür die Verfahrenskosten von CHF 300.00 auferlegt.