Im Sinne einer Gesamtstrafe wurde er zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 9‘000.00, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. Februar 2018 und vom 10. Juli 2018 verurteilt sowie weiter zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung). Ferner wurden ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in Höhe von CHF 8'622.00 zur Bezahlung auferlegt und das amtliche Honorar der unentgeltlichen Rechtsbeiständin von C.________ bestimmt.