Zudem wurde die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. August 2013 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00 widerrufen. Im Sinne einer Gesamtstrafe wurde er zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 9‘000.00, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. Februar 2018 und vom 10. Juli 2018 verurteilt sowie weiter zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung).