, auf der Autofahrt von Zürich nach Bern und in Bern, zum Nachteil von C.________ und der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeachten eines Lichtsignals, fahrlässig begangen am 22. September 2016 in Bern. Zudem wurde die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. August 2013 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00 widerrufen.