und von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern durch Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, angeblich begangen am 2. August 2017 in Bern. Dies ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Hingegen wurde er schuldig erklärt der sexuellen Nötigung, begangen ca. Ende April/anfangs Mai 2016 in Bern, zum Nachteil von C.________, der sexuellen Belästigung, mehrfach begangen ca. im April 2016 in E.________, auf der Autofahrt von Zürich nach Bern und in Bern, zum Nachteil von C.