1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend: Vorinstanz) vom 9. August 2018 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der versuchten Nötigung, evtl. Drohung, angeblich mehrfach begangen ca. anfangs Juni 2016 in Bern, E.________ und evtl. anderswo zum Nachteil von C.________ und von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern durch Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, angeblich begangen am 2. August 2017 in Bern.