2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 6‘600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12‘713.60. 70 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5‘000.00. III.