VII. Verfügungen Hinsichtlich der zu treffenden Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 69 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. August 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde (Art. 5 Anhang I FZA). II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vergewaltigung, begangen am 16. Januar 2017, um ca. 08:00 Uhr, in Bern zum Nachteil von D.________,