Weiter wies sie darauf hin, für Sexualdelikte mittlerer Schwere (sexuelle Nötigung oder sexuelle Handlungen) würden Beträge von CHF 3‘000.00 – 5‘000.00 genannt. Im vorliegenden Fall sei der Beschuldigte gegenüber der Privatklägerin zwar wiederholt sexuell übergriffig geworden, wobei sich die Art und Intensität gesteigert hätten und in einer Vergewaltigung ohne Kondom «gegipfelt» hätten. In Übereinstimmung mit der Vertreterin der Privatklägerin sei jedoch festzuhalten, dass gravierendere Sexualdelikte denkbar seien, weshalb von einer Basisgenugtuung im unteren Rahmen, d.h. von CHF 15‘000.00, ausgegangen werden müsse.