65 Gemäss dem im Berufungsverfahren neu eingereichten Therapiebericht vom 29. Oktober 2019 (pag. 1129 f.) präsentiert sich die Situation heute nicht anders. Im Bericht wurde ausgeführt, die Privatklägerin leide aufgrund der Sexualdelikte des Beschuldigten an einer Posttraumatischen Belastungsstörung, die sich in grossen Ängsten, Unsicherheiten, Gefühlen des Ausgeliefert- und Hilflosseins, Depressionen und körperlichen Manifestationen sowie Flashbacks etc. äussern würde. Die Privatklägerin sei über ihre Störung aufgeklärt, kenne die Symptome und habe Strategien für den Umgang damit im Alltag gelernt.