28. Mai 2018 sowie Schadenersatz von CHF 1‘575.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 22. August 2018 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Forderung der Privatklägerin auch oberinstanzlich auf den Zivilweg verwiesen. Für den Zivilpunkt werden im Berufungsverfahren – wie bereits im erstinstanzlichen Verfahren – keine Kosten ausgeschieden.