22. Fazit Der Beschuldigte ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 6‘600.00, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 zu verurteilen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Vollzug der Geldstrafe werden aufgeschoben und die Probezeit wird je auf zwei Jahre festgesetzt. Bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe fünf Tage. V. Zivilpunkt