21.5 Busse für die sexuelle Belästigung Die VBRS-Richtlinien sehen beim Tatbestand der sexuellen Belästigung eine Busse von CHF 500.00 bei folgendem Referenzsachverhalt vor (S. 50): «Der Täter greift absichtlich an das Gesäss des im gleichen Betrieb als Kollege arbeitenden erwachsenen Geschädigten». Vorliegend griff der Beschuldigte der Privatklägerin am Weihnachtsabend 2016 in der Küche unvermittelt an den Po, was der Privatklägerin einen Schock einjagte.