964). Während der Beschuldigte im erstinstanzlichen Verfahren angab, monatlich netto CHF 6‘950.00 zu verdienen sowie Unterhaltsbeiträge von monatlich CHF 300.00 zu bezahlen (pag. 660), will er gemäss dem neuen Formular zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse mittlerweile «nur» noch monatlich netto CHF 6‘100.00 verdienen, gleichzeitig aber höhere Unterhaltsbeiträge (monatlich CHF 400.00) bezahlen (pag. 1122 f.). Dies mutet aus Sicht der Kammer komisch an, zumal der Beschuldigte mit gleichem Pensum beim selben Arbeitgeber angestellt ist resp. keine Änderung in der Anstellung bekannt gab.