Die Privatklägerin hat noch heute grosse Angst, wenn sie sich in die Nähe des Domizils des Beschuldigten begeben muss, zum Beispiel für die Psychotherapie, weil sich die Praxis im selben Quartier befindet wie die Wohnung des Beschuldigten. Noch heute besteht ein hohes Risiko einer Retraumatisierung und damit einer Verschlimmerung ihres Zustandes, wenn die Privatklägerin mit dem Vorfall vom 16. Januar 2017 konfrontiert wird. Zudem besteht die Gefahr einer chronischen Erkrankung und/oder einer (Teil-)Arbeitsunfähigkeit (zum Ganzen pag.