Dennoch hatte der Vorfall erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Privatklägerin. Wegen Traumafolgestörung befindet sie sich seit dem 16. April 2017 in Psychotherapie, wobei bis Anfangs 2019 70 Therapiestunden stattfanden. Die Verfassung der Privatklägerin ist noch heute derart schlecht, dass unmittelbar im Anschluss an ihre Befragung in der Berufungsverhandlung eine Stabilisierungssitzung stattfinden musste (pag. 1191). Gemäss dem Therapiebericht vom 29. Oktober