59 16. Fazit / Konkurrenzen Zusammengefasst hat sich der Beschuldigte der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung (mehrfach begangen am 4. und 7. Januar 2017) sowie der sexuellen Belästigung schuldig gemacht. Diese Schuldsprüche stehen zueinander in echter Konkurrenz. IV. Strafzumessung