Als der Beschuldigte versuchte, der Privatklägerin die Hose auszuziehen, zog sie diese unvermittelt wieder hoch. Nachdem es dem Beschuldigten schliesslich gelungen war, die Privatklägerin unten zu entkleiden, setzte sich die Privatklägerin mittels körperlichen Widerstands zur Wehr. Sie versuchte, den Beschuldigten mit den Händen und Beinen wegzustossen bzw. wegzudrücken. Dem Beschuldigten war damit klar, dass die Privatklägerin den Oralsex nicht wollte. Dennoch setzte er sich über ihre Versuche, ihn wegzustossen und wegzudrücken, hinweg und vollzog den Oralsex an ihr.