Nach der Ankunft der Privatklägerin bestätigte sich dies mehrfach. Aufgrund der Reaktionen der Privatklägerin im Rahmen der Vorfälle am Weihnachtsabend 2016 und am 4. Januar 2017 sowie angesichts ihrer Haltung in den Chatkonversationen vom 4. und 5. Januar 2017 wusste der Beschuldigte, dass die Privatklägerin keinerlei sexuelle Kontakte mit ihm wollte. Am 7. Januar 2017 machte ihm dies die Privatklägerin erneut unmissverständlich klar. Als der Beschuldigte versuchte, der Privatklägerin die Hose auszuziehen, zog sie diese unvermittelt wieder hoch.