55 dass die Zunge des Täters in den Mund des Opfers eindringt oder das Opfer mit seiner Zunge in den Mund des Täters eindringen muss (a.a.O. N 48). Als beischlafähnliche Handlungen gelten solche Verhaltensweisen, bei denen das (primäre) Geschlechtsteil einer der beteiligten Personen mit dem Körper der anderen Person in enge Berührung kommt. Es handelt sich dabei konkret um das Einführen des männlichen Gliedes in After oder Mund sowie das Stimulieren der Vagina oder des Gliedes durch Zunge oder Lippen (a.a.O. N 50).