189 StGB u.a. folgende genannt: orale und anale Penetrationen (Einführung des männlichen Glieds in Mund oder Anus), Einführung von Gegenständen in Vagina oder Anus, Reiben des Geschlechtsteils des Täters oder der Täterin an den Genitalien oder an der (weiblichen) Brust des Opfers, Berühren des nackten männlichen oder weiblichen Geschlechtsteils, Berührung der nackten Brust einer Frau (auch unter dem Büstenhalter oder unter den Kleidern), das längere oder intensive Betasten des weiblichen oder männlichen Geschlechtsteils über der Kleidung, spürbarer oder lang anhaltender Griff an die Brust einer Frau über den Kleidern, Zungenküsse, so