13.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis begab sich der Beschuldigte am Morgen des 16. Januar 2017 in das Zimmer der schlaftrunkenen, rücklings auf dem Bett liegenden Privatklägerin, zog dieser Hose und Unterhose aus, entkleidete sodann sich selbst und drehte die Privatklägerin auf den Bauch. Danach zog er die Privatklägerin gegen sich hoch, so dass sie vor ihm zu knien kam, drang mit seinem Penis von hinten in ihre Vagina ein und machte – trotz mehrfacher Stopprufe der Privatklägerin – Stossbewegungen, wobei er erklärte: «Stopp or fuck».