In den darauffolgenden Tagen zog sich die Privatklägerin grösstenteils in ihr Zimmer zurück und versuchte erfolglos, eine neue Gastfamilie zu finden. Die Familie R.________ (Familie des Beschuldigten) verbot ihr, die Wohnung zu verlassen, bis sie einen neuen Vertrag vorweisen konnte und stellte ihr in Aussicht, sie würden ansonsten das Migrationsamt informieren. Die Privatklägerin unternahm diverse Versuche, sich zu helfen. Einerseits wandte sie sich an W.________, welche ihr riet, zur Polizei zu gehen. Andererseits versuchte sie mittels «Google Maps», den Weg zur Polizei oder zur P.____