Davon unbeeindruckt zog der Beschuldigte der Privatklägerin – diesmal mit beiden Händen und fester – erneut die Jogging- und Unterhose nach unten und komplett aus. Danach steckte er seinen Kopf zwischen die Beine der Privatklägerin, hielt sie mit beiden Händen am Po fest und praktizierte – obwohl sich die Privatklägerin wehrte und versuchte, ihn mit den Beinen wegzustossen und mit den Händen wegzudrücken – während wenigen Minuten Oralsex an ihr. In den darauffolgenden Tagen zog sich die Privatklägerin grösstenteils in ihr Zimmer zurück und versuchte erfolglos, eine neue Gastfamilie zu finden.