Diesmal weckte er sie dadurch, dass er sie auf den Rücken küsste und an den Beinen streichelte, worauf sich die Privatklägerin auf den Rücken drehte. Danach zog der Beschuldigte der Privatklägerin die kurze Jogginghose herunter, welche die Privatklägerin mit einer Hand aber unvermittelt wieder hochzog, während sie mit der anderen Hand ihren Mund bedeckte, weil sie weinen musste. Davon unbeeindruckt zog der Beschuldigte der Privatklägerin – diesmal mit beiden Händen und fester – erneut die Jogging- und Unterhose nach unten und komplett aus.