Weiter beweist diese Chatkonversation die heftige Frustration und Verärgerung des Beschuldigten, weil zwischen ihm und der Privatklägerin nichts (Sexuelles) lief und weil die Privatklägerin keinerlei Interesse an ihm zeigte. Der Beschuldigte bombardierte die Privatklägerin, obwohl diese praktisch nie antwortete, während Stunden mit unzähligen, eher primitiven Nachrichten, setzte sie massiv unter Druck, forderte sie wiederholt dazu auf, eine Lösung zu finden und sprach schliesslich explizit den Vorfall vom 4. Januar 2017 an (Sie suche nur nach Ausreden und habe vergessen, was sie versprochen habe [4. Januar 2017 13:26:43 Uhr - 13:35:12 Uhr; pag.