49 13:12:02 Uhr; pag. 1144). Als sie ihm daraufhin mitteilte, sie sei nicht daran interessiert, Männer zu treffen (13:14:16; pag. 1144), reagierte er beleidigt «That why you avoid me» (13:16:26 Uhr; pag. 1144). Weiter beweist diese Chatkonversation die heftige Frustration und Verärgerung des Beschuldigten, weil zwischen ihm und der Privatklägerin nichts (Sexuelles) lief und weil die Privatklägerin keinerlei Interesse an ihm zeigte.