Am 4. und 5. Januar 2017 schrieb der Beschuldigte der Privatklägerin unzählige Chatnachrichten, welche insbesondere belegen, dass er relativ eifersüchtig und über alltägliche, die Privatklägerin angehende Dinge nicht im Bilde war. Der Beschuldigte wollte von der Privatklägerin genau wissen, wo und mit wem sie Silvester gefeiert hatte und ob sie in Begleitung war (12:58:12 Uhr, 12:58:21 Uhr und