Obwohl der Beschuldigte mithin um das Desinteresse der Privatklägerin wusste, weckte er diese, indem er sie mit seiner Hand am Bein und am Rücken berührte, sodann ihre Hand nahm und diese über seiner Hose an seinen Penis drückte. Als die Privatklägerin ihre Hand wieder wegzog, schob der Beschuldigte seine ganze Hand unter die kurze Jeans sowie die Unterhose der Privatklägerin, griff dieser an die Scheide und berührte dabei ihre Klitoris. In der Folge versuchte die Privatklägerin die Hand des Beschuldigten von ihrer Scheide wegzuziehen, weshalb der Beschuldigte ihre Hand festhielt.