ein. In den nächsten Tagen verschlechterte sich die Situation in der Gastfamilie zusehends. Sohn U.________ (Sohn) akzeptierte die Privatklägerin nicht, weshalb sich diese immer mehr in ihr Zimmer zurückzog. Silvester verbrachte die Privatklägerin mit ihrer besten Freundin W.________ und deren Freund T.________. Dabei offenbarte sie diesen, dass es in der Gastfamilie wegen des Kindes schwierig sei. In den Tagen nach Silvester fühlte sich die Privatklägerin immer schlechter, «wie in einem Gefängnis» (pag.