48 einzig vom Beschuldigten selbst empfangen, mit welchem sie in den ersten Tagen schliesslich auch alleine zuhause war. In diesen Tagen bestätigte sich, was der Beschuldigte bereits vor der Ankunft der Privatklägerin realisiert hatte, nämlich dass diese weder an einer Liebesbeziehung mit ihm noch an sonstigen Intimitäten interessiert war.