12.8 Zu den Aussagen von Q.________ Die von der Staatsanwaltschaft als Zeugin befragte Q.________ arbeitet seit dreissig Jahren im Frauenhaus und führte am 16. Januar 2017 das Erstgespräch mit der Privatklägerin durch. Die Kammer erachtet ihre Aussagen – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz – als glaubhaft. Q.________ beschrieb ausführlich, was ihr die Privatklägerin im Rahmen des Erstgesprächs erzählte (vgl. pag. 72 f. Z. 37 ff.). Diese Schilderungen decken sich weitgehend mit denjenigen der Privatklägerin. Angesichts des Zeitablaufs sowie der Tatsache, dass Q.