119 f. Z. 92 ff.). Er würde die Privatklägerin als «fröhlich, unkompliziert, kontrolliert, eher scheu, lustig, laut zusammen mit meiner Freundin, sonst eher nicht» beschreiben. Sie sei zurückhaltend und wolle andere Leute nicht belasten. Sie behalte es lieber für sich. Auch ihm habe sie keine Umstände bereiten wollen (zum Ganzen pag. 120 Z. 145 ff.). Als er mit der Privatklägerin über den Aupair-Job gesprochen habe, sei