Deshalb habe er die Privatklägerin ca. um 14:00 Uhr angerufen. Sie sei extrem ruhig gewesen, habe ruhig gesprochen und eigentlich sehr wenig gesagt. Sie habe ihm nicht gesagt, dass sie vergewaltigt worden sei. Sie sei zurückhaltend und anders als sonst (sic!) gewesen. Als er sie gefragt habe, ob er vorbeikommen solle, habe sie mit ja geantwortet. Er habe es dann seiner Mutter erzählt und diese sei «auch voll ausgerastet». Danach habe er erfahren, dass die Privatklägerin bereits die Botschaft informiert habe, weshalb er letztendlich doch nicht nach Bern gefahren sei (zum Ganzen pag. 119 f. Z. 92 ff.)