Als ihn der Vorsitzende daraufhin aufforderte, die Angelegenheit präziser zu erzählen, teilte der Beschuldigte mit, er wisse es nicht mehr. «Es war einfach ganz normal (sic!)». An die Stellung könne er sich nicht mehr erinnern, sie hätten verschiedene Stellungen gemacht (zum Ganzen pag. 1168 Z. 15 ff.). Zusammenfassend konnte der Beschuldigte den ersten Geschlechtsverkehr mit der Privatklägerin in keiner einzigen Einvernahme auch nur ansatzweise beschreiben. Auch die Schilderungen der weiteren Male fallen flach aus und imponieren nicht als erlebnisbasiert (vgl. u.a. pag. 108, Z. 156 ff.).