Die Folgefrage des Vorsitzenden, «Also sie gingen zum Sofa, sind dort noch gestanden und haben Händchen gehalten?», bejahte der Beschuldigten (pag. 1168 Z. 11 ff). Auf erneute Nachfrage, ob er die Hand der Privatklägerin ergriffen habe oder umgekehrt, erklärte der Beschuldigte, er wisse es nicht mehr, sie hätten sich dann gestreichelt. Wer damit begonnen habe, wisse er nicht mehr, sie hätten sich einfach gegenseitig an den Armen und dem Rücken gestreichelt und dann geküsst. Er wisse nicht, wie es dann abgelaufen sei. Er könne sich nicht mehr daran erinnern, ob sich jeder für sich ausgezogen habe oder beide gegenseitig. Sie habe