1168 Z. 2 f.). Auf Frage des Vorsitzenden, «wann, wie, wo, am Frühstückstisch» antwortete der Beschuldigte (pag. 1168 Z. 5 ff.): Nein… Uff ich muss mich erinnern. Wir haben eine kleine Wohnung. Die Küche ist nur knapp abgetrennt vom Wohnraum und in diesem steht der Esstisch. Das Sofa steht im Wohnraum und vor dem Sofa steht ein Fernseher. Vom Frühstückstisch gingen wir zum Sofa und dort sind wir dann nebeneinander gestanden und hielten Händchen.