43 Bände spricht auch seine Schilderung des «ersten Mals» (Geschlechtsverkehr) mit der Privatklägerin. Gegenüber dem Staatsanwalt gab der Beschuldigte nachdem er nachdenken musste Folgendes an (pag. 112 Z. 292 f. und Z. 296 ff.): Wir wollten nach Deutschland fahren, sind in der Früh aufgestanden, haben etwas gegessen und geduscht. Dann haben wir uns gestreichelt, irgendwann hat sie mich berührt. Sie hat mich, ich dann sie ausgezogen. Ich weiss, sie hat sofort angefangen mit Oralverkehr. Sie war extrem leidenschaftlich und sehr, sehr leidenschaftlich.