Dann hätten sie thematisiert, dass sie nach O.________ (Land) gehen wolle, worauf es zu Küssen und zu normalen sexuellen Handlungen gekommen sei, zu denen er sie aber nicht gezwungen habe (pag. 100 Z. 293 ff.). Auf Frage, was er dazu sage, dass er von hinten in die Vagina der Privatklägerin eingedrungen sei, erklärte er: «Ich weiss nicht, wie das Ganze vor sich ging. Wir hatten ganz normal