Er sei mit dem Rücken zur Wand gestanden, sie habe sich gegen ihn gedrückt und er habe dann automatisch seine Hände an ihre Hüfte gelegt. Er habe sich noch gefragt, welche normale Frau sich so gegen den Penis eines Manns drückt, mit dem sie keine Beziehung führt. Diese Aussage erstaunt, behauptete der Beschuldigte zuvor doch stets, er und die Privatklägerin hätten eine Beziehung geführt und bereits am Tag nach ihrer Ankunft – mithin vier Tage vor dem Weihnachtsabend – einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt.