Der Beschuldigte widersprach sich zudem, was den Vorfall am Weihnachtsabend 2016 angeht: Bei der Polizei stellte sich der Beschuldigte auf den Standpunkt, das Berühren des Pos sei in einer Beziehung eine ganz normale Handlung (pag. 99 Z. 228 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestritt er dahingegen, die Privatklägerin am Po berührt zu haben und behauptete auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin sogar, es sei die Privatklägerin gewesen, die ihren Po gegen seinen Penis gedrückt habe. Er sei mit dem Rücken zur Wand gestanden, sie habe sich gegen ihn gedrückt und er habe dann automatisch seine Hände an ihre Hüfte gelegt.